So funktioniert der Mehrwertsteuer-Rechner – alle 3 Funktionen erklärt
Unser Rechner deckt die drei häufigsten MwSt-Berechnungen ab, übersichtlich in Tabs aufgeteilt. Zuerst wählst du oben den Steuersatz: 19 % (Regelsteuersatz), 7 % (ermäßigt), 0 % (steuerfrei) oder einen individuellen Satz, etwa für Österreich oder die Schweiz. Anschließend trägst du den Betrag ein und erhältst sofort eine Aufschlüsselung in Netto, MwSt und Brutto – alles im deutschen Zahlenformat (z. B. 1.190,00 €).
Funktion 1 – Netto → Brutto
Diese Funktion brauchst du als Unternehmer am häufigsten: Du kennst den Nettopreis und willst den Bruttopreis berechnen, den deine Kunden zahlen. Du gibst den Nettobetrag ein, der Rechner schlägt die Mehrwertsteuer auf und zeigt den Bruttobetrag.
Formel: Netto × (1 + MwSt ÷ 100) = Brutto
Beispiele:
Funktion 2 – Brutto → Netto (Mehrwertsteuer herausrechnen)
Hier ist es umgekehrt: Du kennst den Bruttopreis inklusive Steuer und möchtest den Nettobetrag herausrechnen. Das ist typisch, wenn du aus einem Endpreis den steuerfreien Warenwert ermitteln willst. Du gibst den Bruttobetrag ein, der Rechner teilt durch den Faktor und liefert den Nettobetrag.
Formel: Brutto ÷ (1 + MwSt ÷ 100) = Netto
Beispiele:
Funktion 3 – MwSt-Betrag (enthaltene Mehrwertsteuer)
Diese Funktion zeigt dir, wie viel Mehrwertsteuer in einem Bruttopreis steckt. Du gibst den Bruttobetrag ein, der Rechner ermittelt den enthaltenen MwSt-Betrag. Praktisch für die Buchhaltung oder den Vorsteuerabzug.
Formel: Brutto − (Brutto ÷ (1 + MwSt ÷ 100)) = MwSt-Betrag
Beispiele:
Achtung: Das ist der häufigste Fehler. In einem Bruttopreis von 100 € stecken nicht 19 € Mehrwertsteuer, sondern nur 15,97 €. Denn die 19 % beziehen sich auf den Netto-Wert (100 %), nicht auf den Brutto-Wert (119 %).
Mehrwertsteuer berechnen – Formel und Rechenweg
Hinter jeder Berechnung steckt die klassische Prozentrechnung. Der Nettobetrag entspricht 100 %, bei 19 % MwSt ergibt das Brutto also 119 %. Wer das versteht, kann jeden Betrag selbst umrechnen.
Netto → Brutto: Brutto = Netto × (1 + Steuersatz ÷ 100) Brutto → Netto: Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz ÷ 100) MwSt aus Netto: MwSt = Netto × Steuersatz ÷ 100
Beispiel 19 %: Ein Produkt kostet 100 € netto. → 100 × 1,19 = 119 € brutto, davon 19 € MwSt.
Beispiel 7 %: Ein Buch kostet 200 € netto. → 200 × 1,07 = 214 € brutto, davon 14 € MwSt.
Der Faktor 1,19 (bzw. 1,07) ist dabei der Schlüssel: Multiplizieren führt vom Netto zum Brutto, Teilen vom Brutto zurück zum Netto.
Mehrwertsteuer mit Taschenrechner und Dreisatz berechnen
Auch ohne Online-Rechner kommst du schnell zum Ergebnis. Mit dem Taschenrechner multiplizierst du den Nettobetrag einfach mit dem Faktor: 100 × 1,19 = ergibt 119 €. Für den umgekehrten Weg tippst du 119 ÷ 1,19 = und erhältst 100 € netto.
Wer lieber mit dem Dreisatz arbeitet, rechnet so: 100 € netto entsprechen 100 %, also ist 1 % gleich 1 €. Für 19 % multiplizierst du mit 19 und erhältst 19 € Mehrwertsteuer.
Tipp (Faustregel): Bei 19 % entspricht die Mehrwertsteuer rund einem Fünftel des Nettobetrags. Umgekehrt steckt im Bruttobetrag etwa ein Sechstel als enthaltene Mehrwertsteuer. Damit kannst du jedes Ergebnis im Kopf grob überschlagen.
Enthaltene Mehrwertsteuer aus dem Brutto berechnen
Wenn du die Mehrwertsteuer aus einem Bruttopreis herausrechnen willst, gibt es eine schnelle Formel. Du teilst den Bruttobetrag durch 119 und multiplizierst mit 19 (bei 19 % MwSt). Bei 7 % teilst du durch 107 und multiplizierst mit 7.
Enthaltene MwSt (19 %): Brutto ÷ 119 × 19 Enthaltene MwSt (7 %): Brutto ÷ 107 × 7
Beispiele:
Diese Methode liefert exakt dasselbe Ergebnis wie „Brutto minus Netto“ und ist ideal, wenn du nur den Steueranteil brauchst – etwa für die Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Die Mehrwertsteuersätze in Deutschland: 19 %, 7 % und 0 %
In Deutschland gibt es nicht nur einen Steuersatz. Welcher gilt, hängt von der Ware oder Dienstleistung ab. Unser Rechner deckt alle gängigen Sätze ab.
Der Regelsteuersatz von 19 % gilt seit 2007 für die meisten Waren und Dienstleistungen – darunter Elektronik, Kleidung, Handwerk und Getränke. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt unter anderem für Lebensmittel (außer Getränke), Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Fahrkarten im Nahverkehr, kulturelle Veranstaltungen und Beherbergung. Der Nullsteuersatz (0 %) gilt seit 2023 etwa für Photovoltaikanlagen.
Aktuell 2026: Speisen in der Gastronomie werden seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft mit 7 % besteuert – egal ob vor Ort verzehrt, mitgenommen oder geliefert. Getränke bleiben dagegen beim Regelsteuersatz von 19 %.
Für Berechnungen außerhalb Deutschlands nutzt du die Funktion „Individuell“ – etwa für Österreich (20 % / 10 % / 13 %) oder die Schweiz (8,1 % / 2,6 % / 3,8 %).
Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer – die Begriffe einfach erklärt
Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer bezeichnen dieselbe Steuer. „Umsatzsteuer“ (USt) ist der rechtlich korrekte Begriff aus dem Umsatzsteuergesetz, „Mehrwertsteuer“ (MwSt) die umgangssprachliche Bezeichnung. Wirtschaftlich getragen wird sie immer vom Endverbraucher.
Unternehmen schlagen die Umsatzsteuer auf ihre Preise auf und führen sie ans Finanzamt ab. Die beim Einkauf selbst gezahlte Steuer können sie als Vorsteuer wieder abziehen. So wird letztlich nur der geschaffene Mehrwert besteuert.
Hinweis: Wer als Kleinunternehmer bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreitet (§ 19 UStG), darf auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichten – verzichtet dann aber auch auf den Vorsteuerabzug. Bei Unsicherheiten zum richtigen Steuersatz lohnt der Blick ins UStG oder die Rücksprache mit einem Steuerberater.
Alle Formeln auf einen Blick
| Gesucht | Formel | Beispiel (19 %) |
| Brutto aus Netto | Netto × (1 + Satz ÷ 100) | 100 × 1,19 = 119 € |
| Netto aus Brutto | Brutto ÷ (1 + Satz ÷ 100) | 119 ÷ 1,19 = 100 € |
| MwSt aus Netto | Netto × Satz ÷ 100 | 100 × 19 ÷ 100 = 19 € |
| Enthaltene MwSt (Brutto) | Brutto ÷ 119 × 19 | 119 ÷ 119 × 19 = 19 € |
| MwSt aus Brutto-Differenz | Brutto − (Brutto ÷ (1 + Satz ÷ 100)) | 119 − 100 = 19 € |
Alle Berechnungen unseres Rechners basieren auf genau diesen Formeln der Prozentrechnung.
